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Verbraucherinformation
Wichtige Hinweise im Schadenfall

Bei Notfällen hilft Ihnen unser Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notruf-Service
   aus Deutschland (0180) 5 256 256 *0,12 EUR pro min.
   bei Anrufen aus dem Ausland Vorwahl für Deutschland (0180) 5 256 256
Zu jeder Zeit von überall, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, steht Ihnen in Notfällen unser 24-Stunden-Notruf zur Verfügung.

Schadensformulare können Sie hier herunterladen: Schadensformulare

 

Wenn Sie aus Ihrer Reise-Versicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte folgendes:
Reise-Krankenversicherung
                             
Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die Angaben enthalten müssen über:

den Namen und die Anschrift des Behandlers

den Namen der behandelten Person

die Krankheitsbezeichnung

den Behandlungszeitraum

die Art der erbrachten Leistungen

die Bezeichnung der ausländischen Währung
  Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Telefonnummer (0180) 5 256 256 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
 
Notfall-Versicherung

Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Telefonnummer (0180) 5 256 256 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
 
Reisegepäck-Versicherung
                             
Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebs melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  Der Schaden ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden.
 
Reise-Unfallversicherung
                             
Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden.
Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.
Reise-Haftpflichtversicherung
                             
Bei Haftpflichtschäden ist auf keinen Fall dem Geschädigten gegenüber die Schuld anzuerkennen.
Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen sind zu notieren.
Der Schaden ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
                             
Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Abmeldung/Information erforderlich.
Der HanseMerkur sind folgende Unterlagen einzureichen:

sämtliche Buchungsunterlagen

bezahlte Original-Kostennachweise (z.B. Stornorechung)

ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten

bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt)

bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zur Reisebuchung (gilt nur bei Reise-Rücktritt)

bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt)

bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College/Schule (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
Der Schaden ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden.
Autoreisezug- und Fährversicherung
                             
Eingetretene Schäden müssen Sie dem Beförderungsunternehmen unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen im Original ein.
Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie zusätzlich unverzüglich der für den Schadenort nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
  Der Schaden ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden. Bei Schäden über EUR 250,- ist vor Beginn der Reparatur die Weisung der HanseMerkur abzuwarten.