Für einen Schnellkontakt:
Frau Martina Bordt

TEL: 030 / 20 62 36 85
martina.bordt@hansemerkur.de

Kleines Vita Frau Bordt

Seit dem Jahr 2000 bin ich als Finanz-dienstleister tätig. Mit meinem Motto "Kompetent,  freund-lich und persönlich"  arbeite  ich in einem Team von 5 Mitarbeitern als Leiterin einer Geschäftsstelle der HanseMerkur individuelle Lösungen für die private Krankenversicherung, der Altersvorsorge und vielen weiteren Bereichen der Finanzdienstleistungen aus. Mein persönliches Steckenpferd ist die Begleitung von Existenzgründern in die Selbständigkeit.
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Impressum


Wir haben uns sehr bemüht ein umfangreiches Portal zum Thema Versicherungen zu schaffen. Sollten Sie Angaben vermissen, Tipps oder Ratschläge haben, so schreiben Sie uns bitte. Wir freuen uns auf jede Zuschrift. Gern unterbreiten wir Ihnen auch Angebote zu Versicherungen, die hier nicht aufgeführt, aber in unserem Angebot vorhanden sind.

Angaben nach § 11 VersVermG

Das müssen Sie vor einen Vertragsabschluss wissen:

Laut EU Richtlinien ist der Vermittler verpflichtet, sich spätestens bis zum 01.01.2009 bei Deutscher Industrie- und Handelskammertag / DIHK e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180-500585-0 ( 14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz )
registrieren zu lassen.

siehe dazu auch unter www.vermittlerregister.info

Die Schlichtungsstelle für Beschwerden erreichen Sie unter:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.

Tel.: 01804-224424,
Fax: 01804-224425,
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Für die Generalagentur Peter Pretzel, besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gem. den Bestimmungen des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsrechtes ( VersVermG) bei der AXA Versicherung.

Beratungs-und Dokumentationspflichten - Beratungsprotokoll

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermitterrechts schreibt ein Beratungsprotokoll für den Versicherungsvermittler im direkten Verkaufsgespräch vor.
Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und Prämien zu beraten und die Beratung unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren.

Für den Versicherungsvermittler gibt es eine Ausnahme zur Dokumentationspflicht, die Versicherungsvermittlung erfolgt über Fernabsatz. Eine Vermittlung über Fernabsatz liegt vor, wenn Vermittler und Versicherungsnehmer z.B. für den Versicherungsabschluss ausschließlich telefonisch oder schriftlich in Kontakt getreten sind. Gleiches liegt vor, wenn der Versicherungsabschluss über das Internet erfolgt und vorher kein persönliches "Aug in Aug" Gespräch stattgefunden hat.

 

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