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Gesetzliche und Private Krankenversicherung im Vergleich | |||||
| Als Privatpatient | Als Kassenpatient | |||||
| im ambulanten Bereich | im ambulanten Bereich | |||||
| ○ |
Freie Wahl des Arztes oder Heilpraktikers. Ein Arztwechsel ist jederzeit
problemlos möglich. |
○ | Behandlung nur durch Vertragsärzte möglich, keine Kostenerstattung bei Heilpraktikern. | |||
| ○ |
Volle Kostenerstattung für vom Arzt verordnete Medikamente. |
○ |
Medikamente werden nur im Rahmen der Kassenvorschriften ersetzt, außerdem
fällt eine Zuzahlung von bis zu 5,- EUR pro Verordnung an. |
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| ○ |
Leistungen für alternative Behandlungsmethoden der sanften Medizin. |
○ |
Für Hilfsmittel wie z.B. Brillen werden nur die Festbeträge für Gläser
erstattet, eine Zuzahlung für Brillengestelle entfällt. Kontaktlinsen werden
nur in Ausnahmefällen bezahlt, eine erneute Leistung erfolgt nur unter
bestimmten Voraussetzungen. |
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| ○ |
Heil- und Hilfsmittel werden in hohem Umfang erstattet. |
○ |
Für
Heilmittel wie z.B. Bäder und Massagen fällt eine Selbstbeteiligung von 15%
an. |
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| ○ |
Tarifliche Erstattung von Brillen sowie Kontaktlinsen. |
○ |
Verdeckte Selbstbehalte durch Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln, Heilmitteln, Krankenhausaufenthalt etc. Durch die vielfältigen Eigenbeteiligungen können im Jahr schnell mehrere hundert EURO zusammenkommen, die der gesetzlich Versicherte selbst tragen muss. |
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| ○ |
Pro Person und Jahr kann ein fester, beitragssparender Selbstbehalt gewählt
werden. |
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| ○ |
Volle tarifliche Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der
gesetzlichen Programme. Für darüber hinausgehende Maßnahmen sind Zuschüsse
möglich. |
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| ○ |
Kostenerstattung für Psychotherapie durch ärzte. |
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| zahnärztliche Behandlung | zahnärztliche Behandlung | |||||
| ○ |
Freie Wahl des Zahnarztes. Die Behandlungskosten werden je nach Tarif bis zu
100% erstattet. |
○ |
Zahnbehandlungen auf Versichertenkarte, nur durch Vertragszahnärzte. |
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| ○ |
Für Zahnersatz in besserer Ausführung und Kieferorthopädie werden die Kosten, je nach Tarif, bis zu 80% erstattet. |
○ |
Bei Zahnersatz in einfacher Ausführung werden bis zu maximal 65% der Kosten
erstattet. |
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| ○ |
Für medizinisch nicht notwendige Maßnahmen werden keine Leistungen mehr
erbracht. Dazu gehören z.B. große Brücken von mehr als vier Zähnen je
Kiefer. |
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| ○ |
Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene werden nur noch in
Ausnahmefällen erstattet. |
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| im stationären Bereich | im stationären Bereich | |||||
| ○ | Freie Wahl des Krankenhauses oder der Spezialklinik (Europageltung). | ○ |
Der Kassenpatient ist verpflichtet, das nächstgelegene geeignete
Vertragskrankenhaus aufzusuchen. Ansonsten gehen Mehrkosten zu Lasten des
Versicherten. |
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| ○ |
Freie Wahl des Arztes, z.B. Chefarzt oder Spezialist. |
○ |
Der Arzt ist verpflichtet, auf seiner Einweisung die beiden nächstgelegenen
preisgünstigsten Krankenhäuser anzugeben. |
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| ○ |
Wahlmöglichkeit zwischen Ein- oder Zweibettzimmer, je nach Tarif. |
○ |
Die Krankenkasse erstattet nur die allgemeinen Regelleistungen. Das heißt
u.a. Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den Dienst habenden
Arzt, ohne Einfluss des Patienten. |
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| ○ |
Genesungstagegeld von täglich 11,- EUR bis zu 13 Wochen lang (Tarif PKE). |
○ |
Der Selbstbehalt pro Tag beträgt 9,- EUR (max. 14 Tage pro Kalenderjahr). |
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| ○ |
Volle Kostenübernahme für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus
dem Ausland (Tarif PKE, PS2, PS1), inkl. deutschsprachige Soforthilfe durch
den weltweiten Notruf-Service. |
○ |
Für einen notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland werden keine Kosten erstattet. |
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| ○ |
Leistungen oberhalb der GOä möglich (Tarif PS1). |
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