Buchungsformular für den Reiseschutz für ausländische Gäste
bis zu 5 Jahre Aufenthalt.
Hinweise
Reiseschutz für bis zu 5 Jahre Aufenthalt:Der Antrag muss innerhalb von 31 Tagen nach der Einreise in Deutschland bzw. den Ländern der EU (auch Schweiz u. Liechten-stein) gestellt werden. Er endet zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren.
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Reiseschutz für ausländische Gäste bis
5 Jahre Aufenthalt
Die Höchstversicherungsdauer beträgt in diesem Tarif 5 Jahre. Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt in diesem Tarif 5 Jahre. Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich.
Für einen Schnellkontakt:
Frau Martina Bordt
TEL: 030 / 20 62 36 85
martina.bordt@hansemerkur.de